Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Laufzeit, Ruhemonate und Kündigung der Mitgliedschaft
Der umseitig geschlossenen Vertrages hat die auf der Vorderseite vereinbarte Grundlaufzeit. Eine Kündigung bedarf der Textform. Der Vertrag kann beiderseitig mit einer Frist von einen Monat vor Ende dieser Laufzeit gekündigt werden. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit.
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines Schwangerschaftsnachweises gewährt fitmarkt im Voraus, nicht aber rückwirkend eine beitragsfreie Ruhezeit. Die Anzahl der Ruhemonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Während der Ruhezeit besteht keine Kündigungs- und Trainingsmöglichkeit. Ruhezeiten sind nur bei ungekündigten Mitgliedschaften möglich.
§2 Zahlungsweise und Verzug
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, somit ist die erste Beitragszahlung zu Beginn der Mitgliedschaft fällig.
Die Anmeldegebühren sind sofort bei Vertragsabschluss fällig. Die Servicepauschale ist jeweils am 01.01. / 01.04. /01.07. / 01.10. des laufenden Kalenderjahres fällig. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag, wird am nächsten Werktag eingezogen. Der Einzug erfolgt mit dem SEPA-Lastschriftverfahren, zur Gläubiger ID: DE62ZZZ00002552087 mit der Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz. Das Mitglied ermächtigt die fitmarkt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und weist zugleich sein Kreditinstitut an, die von der fitmarkt auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Das Mitglied kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten akzeptieren wir als Zahlungsweise neben dem SEPA Lastschriftsmandat nur die Vorauszahlung der Beiträge für die gesamte Laufzeit und Leistung – Bar oder per Überweisung. Bei Änderung der Zahlungsweise, einem Widerruf der Lastschriftermächtigung oder bei Rückstand von mehr als zwei Monatsbeiträgen, wird der Beitrag für die gesamte restliche Laufzeit sofort fällig. Es wird dann eine Mahngebühr von 10,00 € je Mahnung erhoben.
§3 Nutzung der Anlage
Durch den Vertrag erhält das Mitglied Zutritt zu fitmarkt und ist berechtigt diese während der Öffnungszeiten zu betreten und zu nutzen. In Ausnahmefällen (z.B. aufgrund von Renovierung / Pandemie / etc.) können diese Zeiten eingeschränkt werden. Die Nutzung der Anlage unterliegt der ausgehängenen Hausordnung. Bei Verstößen gegen diese können, je nach Schwere, vom Personal Sanktionen erlassen werden. Dies kann vom einmaligen Verweis der Anlage, dem Verbot des Trainings außerhalb der Betreuungszeiten bis hin zum dauerhaften Hausverbot reichen. Das Personal ist berechtigt Verstöße per Videoüberwachung nach zu verfolgen.
Die Mitgliedschaft und alle damit gebundenen Rechte sind nicht übertragbar!
§4 Zutritt und Transponder
Die Nutzung der Anlage ist nur mit einem elektronischen Schlüssel (Transponder) gestattet. Dieser ist bei Kündigung spätestens 2 Wochen nach Ende der Mitgliedschaft wieder abzugeben. Ist ein Transponder nicht vorhanden, ist das Training nur mit Anmeldung beim Trainer innerhalb der Betreuungszeiten möglich.
Der Transponder ist personengebunden und kann nicht an Dritte weitergegeben werden. Es ist nicht erlaubt anderen Personen, sowohl Mitgliedern als auch Nicht Mitgliedern, Zugang zur Anlage zu verschaffen. Bei Verstoß dieser Regelung behält sich fitmarkt vor eine Vertragsstrafe von bis zu 100,00 EUR einzufordern.
Bei Beschädigung oder Verlust kann ein neuer Transponder gegen eine Gebühr in Höhe von 20 EUR erworben werden. Einen Verlust des Transponder hat das Mitglied unverzüglich im Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird der Transponder gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko der missbräuchlichen Verwendungen (z.B. durch Dritte) befreit.
§5 Wirksamkeit
Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam.